AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Heim-Element GmbH



1. Zustandekommen des Vertrages 

Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Angebotes ist die Firma Heim-Element GmbH berechtigt, den Auftrag mit schriftlicher Begründung abzulehnen.


Nebenabreden, die mit dem Handelsvertreter oder Monteur getroffen werden, sollen zur gegenseitigen Absicherung stets schriftlich erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Fa. Heim-Element GmbH, Ihloge 17, 27245 Kirchdorf zu führen. 

2. Lieferumfang 

Der vereinbarte Preis gilt für umseitig angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten falls sich beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststeigung, Schweißarbeiten und Maurerarbeiten, Stemm‐/ Beiputz‐/ Versiegelungsarbeiten und Abdichtungsarbeiten, die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rollläden‐, Markisenmotoren und Steuerungen sowie Beleuchtungen für Vor‐ und Terrassendächer sind anschlussfertig für Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation muss gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen. 

3. Liefertermin 

A) Die Leistung der Firma Heim-Element GmbH wird zum vereinbarten Liefertermin fällig. B) Überschreitet die Heim-Element GmbH den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung ‐ die mindestens 20 Arbeitstage betragen muss – , berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder überwiegend selbst verantwortlich ist.

4. Annahmeverzug 

Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, gerät er in Annahmeverzug oder kündigt den Vertrag außerhalb der Widerrufsfrist, so ist die Heim-Element GmbH nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 % des Auftragswertes zu berechnen. Es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Schaden (entstandene Kosten und entgangener Gewinn) niedriger oder gar nicht vorhanden ist. Die Firma Heim-Element GmbH behält sich die Geltendmachung über den pauschalen Schadensersatz hinausgehende Ansprüchen vor.

5. Gewährleistung 

Auf alle Heim-Element-Produkte erhalten Sie eine umfassende Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften, darüber hinaus sichern wir ihnen wesentlich erweiterte Gewährleistungsfristen gemäß unserer aktuellen Gewährleistungsurkunde zu. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber der Firma Heim-Element GmbH, Ihloge 17, 27245 Kirchdorf anzuzeigen. Hinweise auf den Produkten und in den Bedienungsanleitungen sind zu beachten.

Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden Fliesen‚Tapeten Fußböden, Fensterbänke etc.,) die bei fachgerechtem Ausbau unumgänglich sind, übernimmt die Firma Heim-Element GmbH keine Haftung.

6. Zahlung 

Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Die Zahlung hat nur auf die in der Rechnung angegebenen Konten oder an einen Monteur mit vorgelegtem lnkassoausweis zu erfolgen. Andere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme der Zahlung nicht berechtigt. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma Heim-Element GmbH berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen. Bei Auftragswerten ab 10.000‚‐ € ist die Heim-Element GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Firma Heim-Element GmbH Eigentümer der gelieferten Ware. 

8. Bonitätsprüfung 

Die Vertragsdaten des Bestellers (Name,Vorname‚Geburtsdatum,Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort) können sowohl bei juristischen als auch bei natürlichen Personen genutzt werden um eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 BundesdatenSchutzgesetzes (BDSG). Bei negativer Bonität kann die Heim-Element GmbH eine Vorauszahlung bis 90% des Auftragwertes vor Lieferung und Montage verlangen oder das Vertragsverhältnis auch über den in Punkt 1 der AGB  aufheben. Bei Gesamtauftragswerten in Höhe von über 10.000‚‐ € behalten wir uns die Anforderung einer Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme vor.

9. Gerichtsstand 

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wird Walsrode als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Hinweise:

Markisen der Zulieferer Nova Hüppe GmbH und Leiner GMBH  erfüllen die Leistungsanforderungen der Windwiderstandsklasse 2 (WWK 2) gemäß der geltenden CE Konformitätserklärung.
Die WWK 2 stellt höchste Anforderungen an den Befestigungsuntergrund, deshalb kann die WWK 2 ausschließlich bei Befestigung aller Dübel/Befestigungselemente direkt in Beton mit vollflächiger Auflage des Markisenbockes garantiert werden. 

Bei Montagen in allen anderen Baustoffen, bei Abstandsmontagen durch Luft‐ oder Isolierschichten, bei Montage über Stürzen oder Rollladenkästen sowie bei Montagen an Holz/Fertighäusern kann keine WWK verbindlich zugesichert werden. Beachten Sie hierzu auch die Sicherheitshinweise „Nutzung bei Wind“ in der Bedienungsanleitung. 

M&S Solis Sonnen- und Lichtschutzsysteme GmbH Rollläden sind TÜV-geprüft gemäß EN13569.
Baubedingt kann es bei Rollläden zur Einschränkung der Nutzung bei Schnee und Eis, sowie Wind/Sturm kommen. Bitte beachten Sie die Nutzungs‐ und Sicherheitshinweise in der mitgelieferten Bedienungsanleitung. 

Heim-Element GmbH Fenster entsprechen den Anforderungen der EnEV. Bei einem Austausch von mehr als 30 % der vorhandenen Fensterflächen wird gemäß DIN 1946‐6 die Erstellung eines Lüftungskonzeptes gefordert. Die Erstellung des Lüftungskonzeptes ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und ggf. durch den Auftraggeber zu veranlassen. Vorhandene Rolllädenkästen sind Bestandteil des Gebäudes und ggf. bauseits zusätzlich zu dämmen. 

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